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Bundespolizei beschlagnahmt Springmesser bei 17-Jährigem

Heimweg - 23.07.2021

Ein Jugendlicher (17) führte am Donnerstagabend (22. Juli), um 23.45 Uhr, im Duisburger Hauptbahnhof ein verbotenes Springmesser mit sich.
Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Einseitig geschliffen, seitwärts herausspringende Klinge und eine Klingenlänge von 10,5cm. Dieses Springmesser händigte der 17-jährige türkisch-libanesische Staatsangehörige zwei Bundespolizisten während einer Kontrolle freiwillig aus.

Das Messer, was er laut eigenen Angaben geschenkt bekommen habe, wurde durch die Beamten beschlagnahmt. Seine Erziehungsberechtigte konnte telefonisch über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt werden. Ein Strafverfahren wegen des Besitzes und Führens des Springmessers wurde eingeleitet. Nach Erlaubnis der Mutter setzte der Jugendliche seinen Heimweg fort.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Düsseldorf
Dajana Burmann
Telefon: +49 (0) 211 179276-150
Mobil: +49 (0) 173 56 78 643
E-Mail: presse.d@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
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Bismarckstraße 108
40210 Düsseldorf


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unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

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